Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FÜR TEILNEHMENDE VEREINE UND INSTITUTIONEN

STICKERFREUNDE ist eine Marke der druckwert GmbH, Bad Bentheim (im Folgenden stets – STICKERFREUNDE – genannt). Unter der Marke STICKERFREUNDE lässt das Unternehmen Kinderträume wahr werden und projektiert, gestaltet und produziert Sticker-Sammelalben und Sticker für regionale Vereine, Unternehmen und Institutionen.

GRUNDSATZ EINER KOOPERATIVEN ZUSAMMENARBEIT

Sammelprojekte sind stets ein hoch emotionales Thema. Entsprechend sollten diese auch mit der entsprechenden Leidenschaft, Ernsthaftigkeit und Professionalität umgesetzt werden. STICKERFREUNDE setzt hierbei auf den Grundsatz der kooperativen Zusammenarbeit und wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit STICKERFREUNDE alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigten Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen und zu einer unkomplizierten Projektabwicklung beitragen.

STICKERFREUNDE-SAMMELPROJEKTE SIND IN DER REGEL FÜR DEN VEREIN KOSTENLOS

STICKERFREUNDE-Sammelprojekte sind in der Regel für teilnehmende Vereine und Institutionen kostenlos. Die Projektvermarktung (z.B. an einen Supermarkt) oder die eigenständige Projekt-Vorfinanzierung liegt bei STICKERFREUNDESTICKERFREUNDE behält sich jedoch die Weitergabe von Kosten in einigen Ausnahmefällen vor. Diese sind Bestandteil dieser AGB und unter 8. „Projektkosten / Weiterberechnung von Kosten und kostenpflichtige Leistungen“ noch einmal gesondert aufgeführt.

1. ALLGEMEINES

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen – für das Produkt STICKERFREUNDE – gelten für alle Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern, Wiederverkäufer als auch mit Endkunden (im Folgenden – Auftraggeber –  genannt). Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der STICKERFREUNDE und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen STICKERFREUNDE und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

2. Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Verein- barungen schriftlich regeln.

3. STICKERFREUNDE ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist STICKERFREUNDE berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Um als Verein/Institution an einem STICKERFREUNDE-Sammelprojekt teilnehmen  zu können, benötigt der Verein 300 Personen, die als Sticker im Sammelalbum abgelichtet werden (Doppelfunktionen im Verein sind möglich und zählen jeweils als eine Person – Bespiel: Max ist Spieler und Trainer, dann zählt dies als 2 Personen die teilnehmen). Diese Personenanzahl ist nötig, um dem Verein dieses Projekt kostenlos zur Verfügung stellen zu können.

2. Sollte der Verein nicht auf die entsprechende Teilnehmerzahl von 300 kommen, aber dennoch ein STICKERFREUNDE-Projekt realisieren wollen, so Bedarf es einer entsprechenden Zusatzvereinbarung – zur möglichen finanziellen Risikoabdeckung durch den Auftraggeber – in der Auftragsbestätigung, sofern das Projekt nicht den entsprechenden Verkaufserfolg zur Kostendeckung einbringt.

3. Sollte es im Verlauf des Projektes dazu kommen, dass es – anders als geplant und vereinbart – weniger als die Mindestteilnehmer von 300 Personen werden, behält sich STICKERFREUNDE nach Ende des Verkaufszeitraums eine Weiterberechnung eines möglichen Fehlbetrags an den Auftraggeber vor, sofern dass Projekt – wider Erwarten – nicht den entsprechenden Verkaufserfolg zur Kostendeckung eingebracht hat. STICKERFREUNDE wird in diesem Fall dem Auftraggeber eine lückenlose Aufstellung der Projektzahlen vorlegen.

3. VERTRAGSSCHLUSS

1. STICKERFREUNDE schließt mit dem Auftraggeber über die zu erbringenden Leistungen einen schriftlichen Vertrag, der die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung regelt.

2. Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung der vom Auftraggeber im Auftragsformular angegeben oder fernmündlich mitgeteilten Leistungen zustande. Angebote von STICKERFREUNDE sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

4. LEISTUNGSGEGENSTAND, ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN, TERMINE

1. Die Vertragspflichten der STICKERFREUNDE ergeben sich vorrangig aus dem beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-bzw. Leistungsbeschreibung bzw. übersandten Angeboten und unterzeichneten Aufträgen zwischen STICKERFREUNDE und dem Auftraggeber. STICKERFREUNDE übernimmt grundsätzlich die Konzeption der Aufträge, Projekte und vereinbarten Leistungen sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung.

Zu den grundsätzlichen Leistungen eines jeden STICKERFREUNDE-Sammelprojektes gehören:

  • Beratung und Konzeption (telefonisch)

  • Projektmanagement und -abwicklung

  • Fotografie

  • Gestaltung und Umsetzung

  • Produktion

  • Umsetzung einer Kick-Off-Veranstaltung zum Projektstart

  • Nachbestell-Service

Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte bzw. Aktionen übernimmt STICKERFREUNDE keine Gewähr, ist allerdings um Einholung und Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien bemüht – z.B. bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten oder Pressetexten. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform und werden ggf. als Mehraufwand berechnet.

2. Von STICKERFREUNDE übermittelte Handbücher, Besprechungsprotokolle und Zeitplanungen sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3. STICKERFREUNDE wird den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hinweisen, soweit diese für einen Nichtjuristen erkennbar sind. Rechtliche Überprüfungen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) sind nur dann von STICKERFREUNDE geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und schriftlich als Auftrag fixiert ist.

4. Die Projektumsetzung – bis zum Verkaufsstart – sollte binnen 12 Wochen nach Auftragsbestätigung erfolgen. Der genaue Umsetzungszeitraums wird zum Projektstart gemeinsam zwischen STICKERFREUNDE und dem Auftraggeber vereinbart, um einen Projektstart z.B. zum Saisonende oder in den Ferien zu vermeiden.  Sollte sich die Fertigstellung des Projekts wegen Verschuldens des Auftraggebers um mehr als 2 Wochen verzögern behält STICKERFREUNDE sich vor, den daraus entstehenden zusätzlichen Projektmanagement- Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Bei einer Verzögerung von mehr als 4 Wochen durch den

Auftraggeber behält STICKERFREUNDE sich vor, den Auftrag zu kündigen, und die bis dahin erbrachten Leistungen gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen, diese sind mit Rechnungsstellung sofort fällig.

5. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat STICKERFREUNDE nicht zu vertreten und berechtigen STICKERFREUNDE, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. STICKERFREUNDE wird dem Auftraggeber Leistungs- verzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

5. PROJEKTLEISTUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN, -MÖGLICHKEITEN DES AUFTRAGGEBERS

1. Der Auftraggeber wird von STICKERFREUNDE in den Umsetzungsprozess eingebunden und erhält einen entsprechenden Leitfaden zur Projektumsetzung. Vorrangig besteht eine „Mitwirkungspflicht“ bei der Koordination und Umsetzung der Fotoshootings und Kick-Off-Veranstaltung, dem Korrekturlesen von Stickern und des Albums, sowie – sofern erwünscht – bei der eigenständigen Vermarktung von Anzeigenseiten im Sammelalbum.

2. Der Auftraggeber stellt STICKERFREUNDE alle für das Projekt benötigten Inhalte, Daten und Vorlagen in geeigneter Form zur Verfügung.

3. STICKERFREUNDE behält sich vor, Inhalte nicht im Album aufzunehmen, wenn Sie nicht in einer qualitativ ausreichender Form zur Verfügung stehen, nicht in ein Sammelalbum passen wie z.B. Anzeigen von Alkoholiker oder Tabakwaren oder im Mitbewerb zu einem Projektpartner z.B. Supermarkt stehen, der das gesamte Projekt finanziert.

4. Die genauen Mitwirkungs- und Entfaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers in seinem STICKERFREUNDE– Sammelprojekt werden abschließend erst fix definiert, wenn fest steht, ob die entsprechende Finanzierungsform durch einen oder mehrere Partner (Supermarkt etc.) oder durch STICKERFREUNDE selbst erfolgt. Hiermit sind in erster Linie, die Anzahl der mit eigenem Inhalt zu füllenden Alben-Seiten und die Anzahl der eigens zu vermarkteten Anzeigenseiten gemeint.

Die grundsätzlichen Möglichkeiten werden in der Auftragsbestätigung festgehalten und durch eine schriftliche Zusatzvereinbarung ergänzt, sofern sich an den definierten Möglichkeiten etwas ändern sollte.

5. Nach der Erstellung des Albums und der Sticker können nur kleine Korrekturen und Änderungswünsche angenommen werden; es sei denn, diese sind zur Erreichung der vertraglich vereinbarten Leistungen oder zur Mängelbeseitigung erforderlich.

6. FOTOTERMINE, FOTOGRAFIE, BILDRECHTE UND BILDNUTZUNG

1. STICKERFREUNDE setzt bei den Sammelprojekten auf einen hohen Qualitätsstandard. Entsprechend werden die Einzelportraits und Mannschaftsfotos ausschließlich von STICKERFREUNDE selbst oder durch geprüfte und beauftragte Fotografen erstellt. Ein eigenes Erstellen von Fotos z.B. durch einen eigenen Fotografen des Auftraggebers oder das Zusenden eigener Fotos ist nicht möglich.

2. STICKERFREUNDE setzt für jedes Projekt zwei Fotoshootings – in der Regel versetzt von 5 bis 10 Tagen – an. Sollte der Auftraggeber weitere Shootingtermine wünschen, so werden diese entsprechend angeboten und nach Aufwand gemäß gültiger Preisliste mit diesem direkt abgerechnet.

3. Ohne Einverständniserklärung, kein Foto. STICKERFREUNDE hat die Nutzung und Erstellung der Bilder klar definiert. Ein Teilnehmer wird nur dann abgelichtet, wenn eine gültig unterschriebene Einverständniserklärung (bei Minderjährigen von Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten) vorliegt. Entsprechende Druck-Vorlagen werden dem Verein zu Beginn der Projektumsetzung ausgehändigt. Sollte der Auftraggeber STICKERFREUNDE bitten Teilnehmer abzulichten, ohne das entsprechende Einverständniserklärungen zum Shooting vorliegen, wird dieses entsprechend vermerkt und der Auftraggeber hat die Möglichkeit diese entsprechend nachzureichen. Liegen bis zum Produktionstag der Sticker keine nachgereichten und gültigen Einverständniserklärungen vor, so werden die entsprechenden Sticker dieser Teilnehmer nicht produziert.

4. Die erstellten Fotos werden ausschließlich für das STICKERFREUNDE-Sammelprojekt verwendet und nach Projektende vollständig von allen Datenträgern entfernt.

5. Die Weitergabe der Fotos an den Auftraggeber ist unter gewissen Voraussetzungen möglich, sofern es hierfür ebenfalls entsprechende Einverständniserklärungen gibt. Hier wird zwischen Mannschaftsfotos und Einzelportraits unterschieden. Für die Weitergabe und einer entsprechenden Weiternutzung der Fotos wird dem Auftraggeber eine Aufwandspauschale in Rechnung gestellt. STICKERFREUNDE ist auch bei entsprechenden Einverständniserklärungen nicht zur Weitergabe der Fotos verpflichtet und behält sich vor, Fotos nicht auszuhändigen, wenn dringende Gründe dafür vorliegen. Jegliche Weitergabe von Fotos muss schriftlich beauftragt und vereinbart werden.

7. VERMARKTUNGSMÖGLICHKEITEN / EINNAHMEN FÜR DIE VEREINSKASSE

1. Jeder teilnehmende Verein hat in der Regel die Möglichkeit – in einem vorab definierten Rahmen – Anzeigenseiten im Sticker-Sammelalbum zu vermarkten. Der definierte Rahmen ergibt sich aus der Größe des Sticker-Sammelalbums (Anzahl Spieler = Seitenanzahl) und der Art des Kooperationskonzepts bzw. Finanzierungsmodells. Die Vermarktung der Anzeigenseiten verläuft komplett eigenständig und die Rechnungsstellung erfolgt direkt durch den Verein an den Anzeigenpartner. Die Einnahmen gehen direkt an den Auftraggeber. In absoluten Ausnahmefällen kann es zu einer Beteiligung der STICKERFREUNDE an den Einnahmen kommen, wenn der Auftraggeber z.B. die Überarbeitung einer gelieferten Anzeige wünscht und die Kosten nicht vom Anzeigenpartner übernommen werden.

2. Der Auftraggeber kann zusätzlich Logos in einem vorab definierten Umfang in seinem Album an Partner vermarkten. Auch die dadurch erwirtschafteten Einnahmen gehen direkt an den Auftraggeber.

3. Der Auftraggeber kann seinen Partnern anbieten, sein Firmenlogo auf einem Sticker oder Glanzsticker ins Projekt einzubringen. Hierfür entsteht jedoch ein Produktionsaufwand, den wir direkt an den Partner berechnen.

4. Der Auftraggeber hat kein Recht auf die Vermarktung von Freiflächen auf den Stickerpacks.

8. PROJEKTKOSTEN / WEITERBERECHNUNG VON KOSTEN UND KOSTENPFLICHTIGE LEISTUNGEN

TICKERFREUNDE-Sammelprojekte sind in der Regel für teilnehmende Vereine kostenlos. Die Projektvermarktung (z.B. an einen Supermarkt) oder die eigenständige Projekt-Vorfinanzierung liegt bei STICKERFREUNDE. STICKERFREUNDE behält sich jedoch die Weitergabe von Kosten in einigen Ausnahmefällen vor und bietet darüber hinaus kostenpflichtige Leistungen an.

Weitergabe von Kosten:

  • Teilnehmerzahl unter 300 Personen; generell oder während des Projekts
    (siehe auch Punkt 2. Teilnahmebedingungen)

  • Teilnehmerzahl um mehr als 15 Personen mehr/weniger von der in der Auftragsbestätigung definierten Zahl abweicht

  • Bei Abbruch eines Projektes – die bis daher erbrachten Leistungen
    (siehe auch Punkt 5. Leistungsgegenstand, Abwicklung von Aufträgen, Termine)

  • Weiterberechnung von Fremdleistungen
    (siehe auch Punkt 9. Sonderleistungen und Nebenkosten)

  • Erbringung von Sonderleistungen
    (siehe auch Punkt 9. Sonderleistungen und Nebenkosten)

Kostenpflichtige Leistungen:

  • Anpassungen von gelieferten Inhalten wie z.B. gelieferte Bilder, Anzeigen, Grafiken

  • Gebuchte Zusatzleistungen für Kick-Off-Veranstaltungen oder Tauschbörsen

  • Sondersticker wie Glanzsticker etc.

  • Gewünschte Zusatzseiten im Sammelalbum über den normalen Umfang hinaus

  • Fotos zur Weiterverwendung

Alle kostenpflichtigen Leistungen bedürfen einer schriftlichen Beauftragung. Weitergabe von Kosten sind durch diese AGB geregelt und bedürfen keiner weiteren gesonderten schriftlichen Bestätigung.

9. SONDERLEISTUNGEN UND NEBENKOSTEN

Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die auf Grund von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Auftraggeber gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrags berechnet (Hierzu gehören z.B. die Nachbearbeitung von nachgelieferten Fotos oder die Bearbeitung von gelieferten Anzeigen). STICKERFREUNDE ist dazu berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hierzu STICKERFREUNDE entsprechende Vollmachten. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von STICKERFREUNDE abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die STICKERFREUNDE im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. STICKERFREUNDE berechnet für die Abwicklung und Koordination von Fremdleistungen eine Gebühr i.H. von 15% des Auftragsvolumens der vergebenen Fremdleistungen. Auslagen für technische Nebenkosten sowie Materialkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Korrekturabzügen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind oder für erforderlich gehalten werden durften, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Hierzu gehören z.B. der Wunsch nach zusätzlichen Fotoshootings, der Bereitstellung von Attraktionen fürs Kick-Off-Event etc. Alle Sonderleistungen werden vorab angeboten und schriftlich mit dem Auftraggeber festgehalten.

10. BEAUFTRAGUNG VON DRITTEN

STICKERFREUNDE ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte (Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer) damit zu beauftragen z.B. Fotografen oder Druckerei.

11. EIGENTUMSVORBEHALT

Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von STICKERFREUNDE. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von STICKERFREUNDE hinweisen und die STICKERFREUNDE unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen. Die Weiterveräußerung unserer Waren und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf jedoch erfolgen. Die Einnahmen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren oder Dienstleistungen müssen bis zur Höhe des Rechnungsbetrags an die STICKERFREUNDE abgetreten werden.

12. VERTRAGSLAUFZEITEN UND VERTRAGSKÜNDIGUNG

1. Vertragsinhalt sind einmalige Leistungen in Form eines STICKERFREUNDE-Sammleprojekts.

2. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich von der Auftragserteilung bis zur Sticker-Nachbestellung und endet mit Lieferung der nachbestellten Sticker an den Auftraggeber. STICKERFREUNDE wird das Ende der Zusammenarbeit schriftlich bestätigen und dem Auftraggeber einen Feedback-Bogen zur Bewertung des Projekts zusenden. Das Ausfüllen des Feedback-Bogens ist für den Auftraggeber freiwillig.

3. Die Vertragslaufzeiten je Projekt variieren, aufgrund unterschiedlicher Aktionszeiträume.

4. Sollte der Auftraggeber während des Projekts den Vertrag vorzeitig kündigen und das Projekt abbrechen/ beenden wollen, so werden ihm die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

5. Eine Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

6. Bei Nichtzahlung – möglich anfallender Kosten für den Auftraggeber – kann STICKERFREUNDE den Vertrag fristlos kündigen.

13. URHEBERRECHTSVERMERKE UND REFERENZNACHWEISE

1. Der Auftraggeber räumt STICKERFREUNDE das Recht ein, das Logo von STICKERFREUNDE, sowie Eigenanzeigen von STICKERFREUNDE und/oder seinen angeschlossen Unternehmen ins Sammelalbum einzubinden. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen.

2. STICKERFREUNDE  behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden.

3. Der Auftraggeber räumt STICKERFREUNDE das Recht ein das Vereinslogo auf seinen Webseiten, sowie in Social Media und eigenen Printprodukten als Referenz zu verwenden.

14. GEWÄHRLEISTUNG

1. Von STICKERFREUNDE gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die Überprüfung (während der jeweils gesetzten Korrekturfrist) oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

2. Liegt ein Mangel vor, den STICKERFREUNDE zu vertreten hat, so kann STICKERFREUNDE nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat STICKERFREUNDE das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werk-bzw. Werklieferungsrechts.

3. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr.

15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. STICKERFREUNDE haftet dem Auftraggeber für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes.

2. Die Haftung von STICKERFREUNDE auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist wie folgt eingeschränkt:

2.1 STICKERFREUNDE haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalpflicht).

2.2 Soweit STICKERFREUNDE für fahrlässiges Verhalten haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf typische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

16. AUFRECHNUNGSVERBOT

Gegen Ansprüche von STICKERFREUNDE kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

17. GEHEIMHALTUNG

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern, noch weiterzugeben, weder zu verwerten, noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von STICKERFREUNDE vorgestellten Ideen, Konzepten, Entwürfen, in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

2. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

3. Der Auftraggeber wird zudem den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf Passwörter, Rechnung tragen und alle Unterlagen und Programme vor der Einsichtnahme und dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.

18. DATENSCHUTZ

1. Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an STICKERFREUNDE übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch STICKERFREUNDE im Rahmen des erteilten Auftrages keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. Der Auftraggeber wird STICKERFREUNDE insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten freistellen.

2. Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch STICKERFREUNDE selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von STICKERFREUNDE an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck der Auftragserfüllung.

3. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

4. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. STICKERFREUNDE ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

5. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen – hierzu gehört besonders der Zugang zum STICKERFREUNDE–Onlineportal.

6. STICKERFREUNDE weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

7. Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an STICKERFREUNDE sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Bei Dokumenten in Papierform wird der Auftraggeber ebenfalls geeignete Sicherungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes treffen.

19. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN AUF DRITTE

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von STICKERFREUNDE gestattet.

20. SCHRIFTFORM

Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (Email, SMS, Fax).

21. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, KÜNDIGUNG

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Nordhorn.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.

3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß der Nutzungsrechte – und wenn der Auftraggeber mit der Zahlung möglicher Zahlungsansprüche in Verzug ist, kann STICKERFREUNDE fristlos kündigen.

22. SALVATORISCHE KLAUSEL

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

2. Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

Stand: November 2024